Praxis für Logopädie & Lerntherapie
spezialisiert auf Kinder & Jugendliche

INTEGRATIVE LERNTHERAPIE

 

"Sage es mir, und ich werde es vergessen.

Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten,

Lass es mich tun, und ich behalte es."

(Konfuzius)


Tiergestützte Logopädie

 INTEGRATIVE LERNTHERAPIE

"Die integrative Lerntherapie hilft Kindern und Jugendlichen, die trotz ausreichender Beschulung Lernstörungen entwicklet haben. Das Spektrum reicht von anlagebedingten Wahrnehmungs- und Teil-leistungsstörungen über psychosozial bedingte Lernblockaden und Entwicklungsverzögerungen bis hin zu umschriebenen Entwicklungs-störungen (entsprechend internationaler Klassifizikation).

Dadurch haben diese Lernenden erhebliche Schwierigkeiten beim Erwerb des Lesens, Schreibens oder  Rechnens. Durch ständiges Versagen sind sie in den Teufelkreis einer Lernstörung geraten. Ihre Lernerfahrungen sind häufig von Misserfolgen, Frustration und Angst geprägt. Anforderungen der Eltern, der Schule, des Berufslebens und des Alltags können sie nicht im geforderten Maße erfüllen." (Quelle: Fachverband für integrative Lerntherapie)


FÖRDERSCHWERPUNKTE


 

  • Legasthenie/ Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Dyskalkulie/ Rechenschwäche
  • ADS/ ADHS
  • Konzentrationsstörungen
  • Lernblockaden
  • allgemeine Lern- und Leistungsstörungen


UNSERE ARBEITSWEISE

Unter Berücksichtigung einer integrativer, ganzheitlichen und systemischen Sichtweise wird nach einem ausführlichen Anamnesegespräch und einer durchgeführten Diagnostik ein individuell auf das Kind bzw. dem Jugendlichen abgestimmtes Förderkonzept entwickelt.


Dabei achten wir auf:

  • Ressourcenorientierung
  • Entwicklungsorientierten Ansätze
  • Kooperation mit den beteiligten Fachleuten
  • Einbezug bereits Vorhandener medizinischer, pädagogischer oder pyschologischer Befunde
  • ausführliche Beratung und Einbezug der Eltern


KOSTEN DER INTEGRATIVEN LERNTHERAPIE

Die Kosten der Lerntherapie sind ausschließlich Selbstzahlerleistungen.  Wir beraten Sie gern persönlich zu unseren Preisen.

Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer differenzierten Stellungsnahme durch den/der zuständigen Lehrer/Lehrerin können die Kosten einer Lerntherapie beim örtlichen Jugendamt durch den § 35a SGB VIII erstattet werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit über das Jobcenter "Leistung für Bildung und Teilhabe" zu beantragen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie unter www.lerntherapie-nordhausen.de .